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Die Privatpilotenlizenz PPL
Die Privatpilotenlizenz (engl. Private Pilot Licence -PPL-) berechtigt zum Fliegen am Tag und (mit entsprechender Erweiterung NVFR) in der Nacht zu privaten Zwecken. Piloten mit einer PPL nutzen diese für Reisen mit ihrer Familie, Freunden, anderen Passagieren gegen Erstattung der Selbstkosten mit max. 4-sitzigen Flugzeugen oder zur Wahrnehmung geschäftlicher Termine.
Die PPL, die zum Führen von Motorflugzeugen berechtigt, bezeichnet man als PPL(A), wobei das (A) für Aeroplane steht.
Seit dem 01. Mai 2003 kann die PPL(A) entweder modular nach deutschem Recht (LuftPersV) oder komplett nach europäischem Recht (JAR-FCL) erworben werden.
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