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** Kosten abhängig vom ausländischen Anbieter

(Angaben ohne Gewähr; bitte im Zweifelsfall auf der Homepage des DWD nachsehen:
http://www.dwd.de/bvbw/appmanager/bvbw/dwdwwwDesktop?_nfpb=true&_pageLabel=dwdwww_result_page&gsbSearchDocId=99138)

Neue DFS-Gebühren für An- und Abflüge

Die Mitteilung der DFS über eine neue Gebührenregelung für An- und Abflüge an Verkehrsflughäfen hat bei vielen Piloten für Aufregung gesorgt. Bei genauem Lesen stellt man aber fest, dass sich nicht viel geändert hat.

Schon in der Vergangenheit wurden für An- und Abflüge an den Verkehrsflughäfen Gebühren erhoben, unabhängig davon, ob man nach Sichtflug- oder Instrumentenflugregeln unterwegs war. Für Flugzeuge unter 2t MTOW zahlte man eine Pauschalgebühr von EUR 10,70 zzgl. MwSt., Zähleinheit ist der Abflug.

Diese Pauschalgebühr gibt es nicht mehr, stattdessen wird auch für diese Flugzeuge die Gebühr nach einer für alle einheitlichen Formel berechnet. Die Neuregelung der Gebühren wurde vorgenommen, da EU-Verordnungen (EG Nr. 55012004, EG Nr. 179412006) eine vereinheitlichte Gebührenerhebung für den europäischen Luftraum vorsehen.

Streckengebühren werden für Luftfahrzeuge unter 2 t nach wie vor nicht erhoben.

Welche Gebühr für Ihr Flugzeug erhoben wird, kann nach folgender Formel errechnet werden:

R=t*p

Dabei ist R = Gebühr, t = Gebührensatz (EUR 162,54), P = Gewichtsfaktor des Luftfahrzeugs. Um den Gewichtsfaktor p zu errechnen, dividieren Sie das maximale Startgewicht (in Tonnen!) durch 50, das Ergebnis wird potenziert mit 0,7. Den so errechneten Gewichtsfaktor multiplizieren Sie mit dem Gebührensatz von EUR 162,54 dann erhalten Sie den zu zahlenden Betrag.

Rechenbeispiele für An-/ Abfluggebühren der DFS:

Typ: Cessna 150/ MTOW:   0,7 t / Gebühr: 8,13 €

Typ: Learjet LR35 / MTOW: 8,3 t / Gebühr: 45,51 €

Typ: B737 / MTOW:            58,0 t / Gebühr:180,42 €

Typ: A320 / MTOW:            73,5 t / Gebühr: 212,93 €

Die Gebühren für Flugzeuge zwischen 1 t und 2 t liegen zwischen EUR 9,75 und EUR 17,88. Für eine Cessna 172 (1,1 t) zahlen Sie EUR 11,38. Ein Teil dieser Gebühr wird für den Deutschen Wetterdienst erhoben, dieser DWD-Anteil ist nicht umsatzsteuerbar. Ihre Gebührenrechnung erhält daher zukünftig einen umsatzsteuerbaren und einen nicht-umsatzsteuerbaren Anteil. Die DFS informiert auch auf ihrer Webseite www.dfs.de über die neuen Gebühren.

Die An- und Abfluggebühren werden an folgenden Flughäfen erhoben:

Berlin (Tege!. Schönefeld). Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt. Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bann, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.